Freiwillige Unterstützungsleistung für die Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V.

1. Allgemeines

Der Sport hat eine gesundheits-, sozial- und wirtschaftspolitische Bedeutung. Eine Unterstützung des Sportes wird zu einer sozial- und kulturpolitischen freiwilligen Aufgabe des StadtSportBundes Hamm e.V. mit seinen Förderern und Sponsoren. Die freiwillige Unterstützungsleistung für Sportvereine der Stadt Hamm werden durch Spenden eingeworben. Eine Förderung kann nur in der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch den StadtSportBund Hamm e.V.. Eine einheitliche und kontinuierliche Unterstützungsleistung ist Ziel der Richtlinie zur freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V..

2. Voraussetzungen

2.1 Allgemeine Voraussetzungen:

Unterstützungsfähig sind nur Sportvereine, die

– ihren Sitz in Hamm haben

- dem StadtSportBund e.V. angehören

- als gemeinnützig anerkannt sind

- allen natürlichen Personen, ungeachtet ihres sozialen Standes, eine Mitgliedschaft ermöglichen und - einen durch den StadtSportBund Hamm e. V. empfohlenen Mindestbeitrag erheben.

2.2 Zusätzliche Voraussetzungen

Die Sportvereine melden, bis zum Ende der jeweiligen Frist, über das Portal des LSB NRW und mithilfe des Bestanderhebungsformulars des SSB Hamm e.V., ihre Mitgliederzahlen, sowie alle weiteren Pflichtangaben, die das jeweilige Meldewesen vorsieht.  Die gemeldeten Zahlen beziehen sich auf den 31.12. des Vorjahres. Die Vereine weisen ihre Gemeinnützigkeit durch das Übersenden des aktuell gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes nach. 

Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

3. Bausteine der Freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine

3.1 Baustein Jugendförderung: Jugendliche Mitglieder

Eine Unterstützungsleistung wird den Sportvereinen auf Basis ihrer Jugendlichen Mitglieder, dessen Grundlage die Meldezahlen beim LSB NRW sind, gewährt. Für Mitglieder im Alter von bis zu 18 Jahren werden dem Sportverein Pauschalzuschüsse je Mitglied gewährt.

3.2 Baustein Sportanlangen Unterstützung

Im Rahmen der freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine in Hamm werden Sportanalgen wie zum Beispiel: Fußball-, Hockey-, Tennis- und Golfplätze usw. mit Pauschalen je Platz unterstützt. Weitere Sportflächen wie zum Beispiel Reit-, Bogensport, Tennis- und Bootshallen werden nach der Anzahl der jugendlichen Mitglieder bezuschusst.

3.3 Baustein Sportgeräteunterstützung

Zur Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, Einrichtungs- und Ausstattungs-Gegenständen, die für den Sportbetrieb notwendig sind, können den Sportvereinen auf Antrag Zuschüsse in Höhe von maximal 30 % der Kosten bewilligt werde Ein Verein kann eine Sportgeräteunterstützung nur einmal pro Jahr, in einer Höhe von maximal 9.000 € bezuschusst bekommen.

Nicht zuschussfähig sind Bälle, Sportbekleidung sowie persönliche Ausrüstungsgegenstände. Trainingstore können erst nach Ablauf einer Nutzungsdauer von 8 Jahren neu bezuschusst werden. Die mit Fördermitteln angeschafften Gegenstände müssen im Eigentum der Sportvereine stehen und gegen Verlust versichert werden.

Dabei ist das Gesamtvolumen der jährlichen Anträge, die bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen sind, zu berücksichtigen und dieses kann zu einer Veränderung der Zuschusshöhe führen.

3.4 Baustein Unterstützungsleistung für kleine Baumaßnahme

Für die Durchführung kleiner Baumaßnahmen und notwendiger Reparaturen stehen Mittel zur Verfügung, die bis zum 30.06. eines Jahres beantragt werden müssen. In Abhängigkeit vom Gesamtantragsvolumen eines Jahres werden bis zu 40 % der nachgewiesenen Kosten einer Maßnahme auf Hammer Stadtgebiet bezuschusst. Ein Verein kann eine Baumaßnahme nur einmal pro Antragsjahr, in einer Höhe von maximal 48.000 €, bezuschusst bekommen.

3.5 Besondere Verträge

Die mit der Stadt Hamm geschlossenen Verträge haben weiter Bestand. Das Präsidium kann Sonderförderungen auf Antrag im Rahmen der Unterstützungsleistung für Sportvereine in Hamm beschließen.

Schlussbestimmungen

Der StadtSportBund Hamm e.V. ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Zuschüsse und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Der Rahmen der Unterstützungsleistungen wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Ihre Ansprechpartner:

Bild von Geschäftsführer Axel Nickol

Axel Nickol

1. Vorsitzender

Geschäftsführer

Kernarbeitszeit:
Mo-Fr: 8:00 - 16:30 Uhr

Bild von Mitatbeiter Lucas Brachmann

Lucas Brachmann

2. Vorsitzender

Verantwortungsbereich:
Integration durch Sport, Ausbildungsleiter

Kernarbeitszeit:
Mo-Fr: 8:00 - 16:30 Uhr

Anträge zur Freiwilligen Unterstützungsleistungen

Anträge zur freiwilligen Unterstützungsleistungen richten Sie bitte per Post an:

StadtSportBund Hamm e.V.
Stadthausstraße 3
59065 Hamm

oder digital an:
sportfoerderung@ssb-hamm.de

Bei Rückfragen zur freiwilligen Unterstützungsleistung für Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V. rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail an:

sportfoerderung@ssb-hamm.de

Der StadtSportBund Hamm e.V. bedankt sich in seinem und der Namen der Sportvereine für die Unterstützung und Förderung des Sports bei der Sparkasse Hamm!