Freiwillige Unterstützungsleistung für die Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V.
1. Allgemeines
Der Sport hat eine gesundheits-, sozial- und wirtschaftspolitische Bedeutung. Eine Unterstützung des Sportes wird zu einer sozial- und kulturpolitischen freiwilligen Aufgabe des StadtSportBundes Hamm e.V. mit seinen Förderern und Sponsoren. Die freiwillige Unterstützungsleistung für Sportvereine der Stadt Hamm werden durch Spenden eingeworben. Eine Förderung kann nur in der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch den StadtSportBund Hamm e.V.. Eine einheitliche und kontinuierliche Unterstützungsleistung ist Ziel der Richtlinie zur freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V..
2. Voraussetzungen
2.1 Allgemeine Voraussetzungen:
Unterstützungsfähig sind nur Sportvereine, die
– ihren Sitz in Hamm haben
- dem StadtSportBund e.V. angehören
- als gemeinnützig anerkannt sind
- allen natürlichen Personen, ungeachtet ihres sozialen Standes, eine Mitgliedschaft ermöglichen und - einen durch den StadtSportBund Hamm e. V. empfohlenen Mindestbeitrag erheben.
2.2 Zusätzliche Voraussetzungen
Die Sportvereine melden, bis zum Ende der jeweiligen Frist, über das Portal des LSB NRW und mithilfe des Bestanderhebungsformulars des SSB Hamm e.V., ihre Mitgliederzahlen, sowie alle weiteren Pflichtangaben, die das jeweilige Meldewesen vorsieht. Die gemeldeten Zahlen beziehen sich auf den 31.12. des Vorjahres. Die Vereine weisen ihre Gemeinnützigkeit durch das Übersenden des aktuell gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes nach.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
3. Bausteine der Freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine
3.1 Baustein Jugendförderung: Jugendliche Mitglieder
Eine Unterstützungsleistung wird den Sportvereinen auf Basis ihrer Jugendlichen Mitglieder, dessen Grundlage die Meldezahlen beim LSB NRW sind, gewährt. Für Mitglieder im Alter von bis zu 18 Jahren werden dem Sportverein Pauschalzuschüsse je Mitglied gewährt.
3.2 Baustein Sportanlangen Unterstützung
Im Rahmen der freiwilligen Unterstützungsleistung für die Sportvereine in Hamm werden Sportanalgen wie zum Beispiel: Fußball-, Hockey-, Tennis- und Golfplätze usw. mit Pauschalen je Platz unterstützt. Weitere Sportflächen wie zum Beispiel Reit-, Bogensport, Tennis- und Bootshallen werden nach der Anzahl der jugendlichen Mitglieder bezuschusst.
3.3 Baustein Sportgeräteunterstützung
Zur Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, Einrichtungs- und Ausstattungs-Gegenständen, die für den Sportbetrieb notwendig sind, können den Sportvereinen auf Antrag Zuschüsse in Höhe von maximal 30 % der Kosten bewilligt werde Ein Verein kann eine Sportgeräteunterstützung nur einmal pro Jahr, in einer Höhe von maximal 9.000 € bezuschusst bekommen.
Nicht zuschussfähig sind Bälle, Sportbekleidung sowie persönliche Ausrüstungsgegenstände. Trainingstore können erst nach Ablauf einer Nutzungsdauer von 8 Jahren neu bezuschusst werden. Die mit Fördermitteln angeschafften Gegenstände müssen im Eigentum der Sportvereine stehen und gegen Verlust versichert werden.
Dabei ist das Gesamtvolumen der jährlichen Anträge, die bis zum 30.06. eines Jahres zu stellen sind, zu berücksichtigen und dieses kann zu einer Veränderung der Zuschusshöhe führen.
3.4 Baustein Unterstützungsleistung für kleine Baumaßnahme
Für die Durchführung kleiner Baumaßnahmen und notwendiger Reparaturen stehen Mittel zur Verfügung, die bis zum 30.06. eines Jahres beantragt werden müssen. In Abhängigkeit vom Gesamtantragsvolumen eines Jahres werden bis zu 40 % der nachgewiesenen Kosten einer Maßnahme auf Hammer Stadtgebiet bezuschusst. Ein Verein kann eine Baumaßnahme nur einmal pro Antragsjahr, in einer Höhe von maximal 48.000 €, bezuschusst bekommen.
3.5 Besondere Verträge
Die mit der Stadt Hamm geschlossenen Verträge haben weiter Bestand. Das Präsidium kann Sonderförderungen auf Antrag im Rahmen der Unterstützungsleistung für Sportvereine in Hamm beschließen.
4. Verfahren für die Antragsstellung, Abrechnung und Auszahlung der Unterstützungsleistungen
4.1 Beantragung und Auszahlung der Baustein Jugendförderung und Sportanlagen Unterstützung
Die Bausteine Jugendförderung und Sportanlagen Unterstützung erfolgen ohne gesonderten Antrag auf Basis der Datenlage und bei Erfüllung aller Voraussetzung für die freiwillige Unterstützungsleistung der Sportvereine sobald die Mittel zur Verfügung stehen.
4.2 Beantragung Bausteine Sportgeräteunterstützung und Unterstützungsleistung für kleine Baumaßnahmen.
Die Vereine stellen bis zum 30.06 des jeweiligen Antragsjahres einem schriftlichen Antrage per Post an die Geschäftsstelle oder per Mail an sportfoerderung@ssb-hamm.de für die jeweilige Unterstützungsleistung. Diese enthalten eine Beschreibung der Maßnahme, den Grund für die Maßnahme/Anschaffung und mindestens einen Kostenvoranschlag bzw. Angebot.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor der Durchführung der Maßnahme gestellt und genehmigt worden sind. Im Einzelfall kann auf Antrag und nach Schilderung der Notwenigkeit eine Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt werden.
Der SSB Hamm e.V. behält sich vor mehrere Vergleichsangebote und/oder weitere Gespräche sowie vor Ort Termine, im Rahmen der Antragsprüfung, einzufordern.
Nach der Überprüfung und Bewertung aller eingegangener Anträge werden den Verein entsprechende Bewilligungen für Ihre Vorhaben übersendet. In diesen Bewilligungen werden auch die prozentualen bzw. die Höhe der maximalen Unterstützungsleistung festgelegt.
4.3 Abrechnung/Verwendungsnachweis/Auszahlung der Gelder der Bausteine Sportgeräteunterstützung und Unterstützungsleistung für kleine Baumaßnahmen
Die gewährte Unterstützungsleistung kann ausgezahlt werden, wenn die Maßnahme erst nach der Bewilligung des Antrags umgesetzt wurde und die abschließende Förderhöhe im Rahmen des Antragschluss (30.06) beschlossen wurde. Hierzu legen die Vereine einen entsprechenden Verwendungsnachweis vor. Dieser besteht aus einer Belegliste, Rechnungsbelegen und sowie den Kontoauszügen der Buchung.
Schlussbestimmungen
Der StadtSportBund Hamm e.V. ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Zuschüsse und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Der Rahmen der Unterstützungsleistungen wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Ihre Ansprechpartner:

Axel Nickol
1. Vorsitzender
Geschäftsführer
Kernarbeitszeit:
Mo-Fr: 8:00 - 16:30 Uhr
- 02381-15155
- 0160-1515531
- 02381-13836
- E-Mail senden

Lucas Brachmann
2. Vorsitzender
Verantwortungsbereich:
Integration durch Sport, Ausbildungsleiter
Kernarbeitszeit:
Mo-Fr: 8:00 - 16:30 Uhr
- 02381-15155
- 0160-1515532
- 02381-13836
- E-Mail senden
Anträge zur Freiwilligen Unterstützungsleistungen
Anträge zur freiwilligen Unterstützungsleistungen richten Sie bitte per Post an:
StadtSportBund Hamm e.V.
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
oder digital an:
sportfoerderung@ssb-hamm.de
Bei Rückfragen zur freiwilligen Unterstützungsleistung für Sportvereine im StadtSportBund Hamm e.V. rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail an:

Der StadtSportBund Hamm e.V. bedankt sich in seinem und der Namen der Sportvereine für die Unterstützung und Förderung des Sports bei der Sparkasse Hamm!